Nach Ausstellung des Anlagenzertifikats beginnt die Überwachungsphase der Anlagenzertifizierung. Während der Überwachung wird eine Inbetriebsetzungserklärung von einem unabhängigen Kooperationspartner bereitgestellt.
Unsere Zertifizierungsstelle begleitet Sie aktiv auf Ihrem Zertifizierungsweg. Nach Ausstellung des Anlagenzertifikats setzen wir mit einem Kick-Off-Meeting das Verfahren fort. Hier werden wir Themen wie Zeitplanaktualisierung, Überwachung und Gültigkeit des Zertifikats besprechen. Wir klären alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, darunter die Inbetriebsetzungserklärung und Auflagen zur Konformitätserklärung.
Erforderliche Unterlagen bzw. Angaben
Die erforderlichen Dokumente für die Inbetriebsetzungserklärung finden Sie im Folgenden:
- Funktionsprüfprotokoll zur Wirkleistungssteuerung
- Funktionsprüfprotokoll zur Blindleistungssteuerung
- Protokoll zur Überprüfung der Q-Kennlinienfunktion; Protokoll zur Überprüfung des Datenumfangs für P und Q
- Protokoll zur Überprüfung des Verhaltens bei Ausfall der Vorgabewerte für P & Q und bei Kommunikationsausfall zwischen EZA-Regler & EZE
- Prüfprotokoll der Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt
- Prüfprotokoll der Schutzeinrichtungen an den einzelnen Erzeugungseinheiten
- Einstellprotokolle der Erzeugungseinheiten
- Einstellprotokoll des EZA-Reglers
- Leistungsbilanznachweis USV am NAP und ggf. an zwischengelagerten Schutzeinrichtungen [nur PV]
- Inbetriebsetzungsprotokoll der Maschinentransformatoren
- Störlichtbogenqualifikationsnachweis der Schaltanlage
- Prüfprotokolle der Strom- und Spannungswandler
- Prüfprotokolle der Abrechnungs- und der Vergleichsmessung
- Typprüfprotokolle der verbauten Schutzeinrichtungen
- Herstellererklärung zum Parametersatz der Erzeugungseinheiten
- Energieflussrichtungserfassung bei Speichern konzeptgemäß umgesetzt
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