Die Infinity Certification bietet Ihnen Anlagenzertifikate gemäß FGW Technische Richtlinie 8 in Verbindung mit

  1.   VDE-AR-N 4110 – TAR Mittelspannung
  2.   VDE-AR-N 4120 – TAR Hochspannung
  3.   VDE-AR-N 4130 – TAR Höchstspannung
Typ des Anlagenzertifikats

Erzeugungsanlage mit einem Mittelspannungsanschluss                                        Typ A  [EZA PAmax > 950 kW]

                                                                                                                                                           Typ B  [135 kW ≤ EZA PAmax ≤ 950 kW]

                                                                                                                                                           Typ C  [Einzelnachweisverfahren]

Erzeugungsanlage mit einem Hoch- und Höchstspannungsanschluss                  Typ A  [Standardverfahren]

                                                                                                                                                           Typ C  [Einzelnachweisverfahren]

Anlagenzertifikat Typ A

Die Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung von mehr als 950 KW sind gemäß dem Standard-Nachweisverfahren, nämlich das Anlagenzertifikat Typ A, zu zertifizieren. Hierbei werden mittels der Berechnungstools sowie der Simulationssoftware verschiedene Untersuchungen durchgeführt und somit die Erfüllung der Anforderungen nach den VDE-Anschlussregeln beurteilt.

  1.   Einspeiseleistung
  2.   Bemessung der Betriebsmittel
  3.   Spannungsänderung am Netzanschlusspunkt
  4.   Erforderliche Kurzschlussleistung für Typ-1-Anlagen
  5.   Netzrückwirkung z. B. Schnelle Spannungsänderungen, Flicker, Oberschwingungen etc.
  6.   Quasistationärer Betrieb, Polrad- und Netzpendelungen
  7.   Nachweis des Inselbetriebes und der Teilnetzbetriebsfähigkeit
  8.   Nachweis der Schwarzstartfähigkeit
  9.   Statische Spannungshaltung
  10.   Dynamische Netzstützung
  11.   Wirkleistungsabgabe
  12.   Netzsicherheitsmanagement
  13.   Wirkleistungseinspeisung in Abhängigkeit der Netzfrequenz (Über- und Unterfrequenz)
  14.   Kurzschlussstrombeitrag der Erzeugungsanlage
  15.   Schutztechnik und Schutzeinstellungen
  16.   Zuschaltbedingungen und Synchronisierung
  17.   Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung
  18.   EZA-Modell und Genauigkeit
  19.   etc.
Anlagenzertifikat Typ B

Für die Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung von 135 kW bis 950 kW im Mittelspannungsbereich ist gemäß dem vereinfachten Nachweisverfahren die Einreichung eines Anlagenzertifikats Typ B beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Dabei wird die Erfüllung der Anforderungen gemäß den VDE-AR-N 4110 – TAR Mittelspannung anhand der Einheiten-/ Komponentenzertifikate und der projektbezogenen Unterlagen theoretisch bewertet.

  1.   Einspeiseleistung
  2.   Netzrückwirkung – Unsymmetrien
  3.   Quasistationärer Betrieb, Polrad- und Netzpendelungen
  4.   Nachweis des Inselbetriebes und der Teilnetzbetriebsfähigkeit
  5.   Nachweis der Schwarzstartfähigkeit
  6.   Statische Spannungshaltung
  7.   Wirkleistungsabgabe
  8.   Netzsicherheitsmanagement
  9.   Schutztechnik und Schutzeinstellungen
  10.   Zuschaltbedingungen und Synchronisierung
  11.   Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung
  12.   etc.
Erforderliche Unterlagen bzw. Angaben

Die erforderlichen Dokumente für das Anlagenzertifikat Typ A und B finden Sie im Folgenden:

  1.   Netzbetreiber-Abfragebogen [E.9 für Mittelspannung & E.7 für Hoch-/Höchstspannung]
  2.   Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers [E.8 für Mittelspannung & E.6 für Hoch-/Höchstspannung]
  3.   Einphasiger Übersichtsschaltplan der EZA
  4.   Regelungskonzept inklusive Kommunikationsplan
  5.   Schutzkonzept
  6.   Maschinentransformatoren [Datenblatt oder Prüfprotokoll etc.]
  7.   Erzeugungseinheiten [Datenblatt und Deckblatt des Einheitenzertifikats]
  8.   Angaben zur Hilfsenergieversorgung der Übergabestation
Anlagenzertifikat Typ C1

Bei Anwendung des Einzelnachweisverfahrens für die Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung von mehr als 950 KW ist ein Anlagenzertifikat Typ C1 auszustellen. Gemäß den Anforderungen ist eine Überprüfung der dynamischen Netzstützung durch eine rechnergestützte, simulative Durchführung vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erforderlich.

Anschließend ist eine Verifizierung durch Messungen während der Inbetriebnahme der Anlage sowie durch die Auswertung von tatsächlichen Spannungseinbrüchen während des Betriebs notwendig. Diese Überprüfung erfolgt mithilfe der am Netzanschlusspunkt und in der Erzeugungseinheit installierten Störschreiber.

Anlagenzertifikat Typ C2

Für die Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung von 135 kW bis 950 kW ist bei Anwendung des Einzelnachweisverfahrens ein Anlagenzertifikat Typ C2 erforderlich. Bei der Erstellung eines Anlagenzertifikats C2 wird die dynamische Netzstützung durch eine Herstellererklärung im Anlagenzertifikat C2 und im Anschluss durch die Installation eines Störschreibers nachgewiesen. Dieser Störschreiber wird in der Regel am Netzanschlusspunkt installiert.

 

Hinweis zum Anlagenzertifikat Typ C1 und C2

Der detaillierte Bewertungsumfang sowie der Leitfaden zur Anlagenzertifizierung nach Einzelnachweisverfahren werden im Rahmen des Kick-Off-Meetings von der Zertifizierungsstelle präsentiert und zur Verfügung gestellt.

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