Als letzte Phase der Anlagenzertifizierung wird durch die Konformitätserklärung bestätigt und nachgewiesen, dass die die gesamte Erzeugungsanlage in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Netzanschlussregeln und der technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers sowie mit den Festlegungen im Anlagenzertifikat errichtet und in Betrieb gesetzt wurde.

Nach erfolgreicher Erteilung der Konformitätserklärung wird der Netzbetreiber der endgültigen Betriebserlaubnis zustimmen und der Einspeisevergütung steht nichts mehr im Wege!

Erforderliche Unterlagen bzw. Angaben

Die erforderlichen Dokumente für die Konformitätserklärung finden Sie im Folgenden:

  1.   Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher [E.11 für Mittelspannung und E.9 für Hoch-/Höchstspannung]
      1.1.   Funktionsprüfprotokoll zur Wirkleistungssteuerung
      1.2.  Funktionsprüfprotokoll zur Blindleistungssteuerung
      1.3.  Protokoll zur Überprüfung der Q-Kennlinienfunktion; Protokoll zur Überprüfung des Datenumfangs für P und Q
      1.4.  Protokoll zur Überprüfung des Verhaltens bei Ausfall der Vorgabewerte für P & Q und bei Kommunikationsausfall zwischen EZA-Regler & EZE
      1.5.  Prüfprotokoll der Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt
      1.6.  Prüfprotokoll der Schutzeinrichtungen an den einzelnen Erzeugungseinheiten
      1.7.  Einstellprotokolle der Erzeugungseinheiten
      1.8.  Einstellprotokoll des EZA-Reglers
      1.9.  Leistungsbilanznachweis USV am NAP und ggf. an zwischengelagerten Schutzeinrichtungen [nur PV]
      1.10. Inbetriebsetzungsprotokoll der Maschinentransformatoren
      1.11.  Störlichtbogenqualifikationsnachweis der Schaltanlage
      1.12. Prüfprotokolle der Strom- und Spannungswandler
      1.13. Prüfprotokolle der Abrechnungs- und der Vergleichsmessung
      1.14. Typprüfprotokolle der verbauten Schutzeinrichtungen
      1.15. Herstellererklärung zum Parametersatz der Erzeugungseinheiten
      1.16. Energieflussrichtungserfassung bei Speichern konzeptgemäß umgesetzt
  2.   Aktueller einphasiger Übersichtsschaltplan der Erzeugungsanlage
  3.   Fotografischer Nachweis der Betriebsmittel

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